Beruflicher Aufstieg mit Projekt- und Führungsverantwortung
Aufstieg durch Fortbildung
Die Aufstiegsfortbildung zur staatlich geprüften Technikerin oder zum staatlich geprüften Techniker ...
- ermöglicht, ausgehend von einer Facharbeiter- bzw. Gesellentätigkeit, höheres Einkommen und beruflichen Aufstieg bis in die Ingenieurebene
- qualifiziert für die Übernahme von Führungsaufgaben und Projektverantwortung
- ist gesetzlich in Fachschulordnungen/Schulgesetzen und in einer länderübergreifenden Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz geregelt
- schließt mit einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission ab
- ist bundesweit anerkannt
- ist dem gleichen DQR-Niveau 6 wie Bachelor-Abschlüsse an Hochschulen zugeordnet (DQR: Deutscher Qualifikationsrahmen)
- berechtigt mit dem erfolgreichen Abschluss, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Techniker“ mit dem Zusatz Bachelor Professional in Technik zu führen.
Rund 80% unserer Absolventen können schon während ihrer berufsbegleitenden Technikerfortbildung einen beruflichen Aufstieg realisieren oder erwarten einen beruflichen Aufstieg kurz nach ihrem erfolgreichen Abschluss (Ergebnis der regelmäßigen Befragung im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems - das DAA-Technikum ist nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.).
Projekt- und Führungsverantwortung
Der staatlich geprüfte Techniker bzw. die staatlich geprüfte Technikerin ...
- zeichnet sich aus durch berufliche Erfahrungen, fundiertes anwendungsbezogenes Fachwissen und durch umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in seiner Fachrichtung.
- besitzt Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, technische Problemstellungen selbstständig zu erfassen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
- kann Aufgabenstellungen planerisch und projektorientiert bearbeiten und in wechselnden Situationen eigenverantwortlich lösen.
- ist verantwortlich für alle Phasen eines Projekts und übernimmt dabei oft Ingenieuraufgaben.
- ist befähigt, im Team zu arbeiten, Mitarbeiter/innen zu führen, zu motivieren und zu beurteilen.
Je höher eine Führungskraft kommt, umso komplexer sind die Systeme, in denen sie handelt und Wirkung entfaltet. Unsere Absolventinnen und Absolventen der Technikerlehrgänge zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nur fachlich und methodisch sicher handeln, sondern auch ihre eigene Rolle im System begreifen und reflektieren können. Wir halten unsere Lehrgangsteilnehmenden dazu an, Perspektivwechsel vorzunehmen, Probleme aus anderen Blickwinkeln zu betrachten, um dadurch ggf. zu neuen Ansichten und praktikablen Lösungen zu kommen.
Ausbilden mit Technikerabschluss
Ausbilden dürfen Personen, die persönlich und fachlich geeignet sind sowie an der Ausbildereignungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben.
Die Ausbildereignungsprüfung können Sie während ihrer Fortbildung beim DAA-Technikum absolvieren. Die Vorbereitungs- und Prüfungstermine sind auf die Seminartermine in Ihrem Technikerlehrgang abgestimmt.
Selbstständig im Handwerk
Staatlich geprüfte Techniker/innen werden auf Antrag in die Handwerksrolle ohne weitere Prüfung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk entsprechend ihrer Fachrichtung bzw. ihrem Schwerpunkt eingetragen. Zu dem zulassungspflichtigen Handwerk zählen z.B. Zimmerer, Straßenbauer, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer.