Studienberatung

Mo-Do: 8:00-18:00, Fr: 8:00-17:00

Win-Win: Vorteile für beide Seiten

Fördern und Fordern

Als Unternehmen können Sie bei einer Förderung erwarten, dass sich Ihre Beschäftigten um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss bemühen.

Ab dem dritten Semester sind die ersten lehrgangsbegleitenden Prüfungen vorgesehen.

Ihre geförderten Beschäftigten können in unserem Lernportal jederzeit und insbesondere zum Semesterende das aktuelle Notenblatt ausdrucken und damit Ihnen gegenüber ihren aktuellen Leistungsstand nachweisen.

Arbeitszeit

Das Lernkonzept des DAA-Technikums ermöglicht die Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker neben beruflichen und privaten Verpflichtungen. Auch für Schichtarbeiter ist die Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker beim DAA-Technikum möglich.

Eine willkommene und wirkungsvolle Unterstützung des Arbeitgebers ist es, seinen Mitarbeitern im begrenzten Maße Arbeitszeit als Bildungs- bzw. Lernzeit zur Verfügung zu stellen:

  • Genehmigung von Urlaub oder Bildungsurlaub für den Besuch der mehrtägigen Präsenzveranstaltungen im Fachstudium (insbesondere in Bundesländern, in denen kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht)
  • Lernen auf der Arbeitsstelle zu Zeiten geringer Arbeitsbelastung oder zu definierten Zeiten, z.B. freitagsnachmittags zum Arbeitsende
  • Genehmigung von Urlaub zur Prüfungsvorbereitung (vor dem jeweiligen Prüfungstermin)
  • Bildung von Lernteams bei der Förderung von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig (nur in Großunternehmen möglich)
  • Ansprechpartner (z.B. Ausbilder) im Unternehmen für fachliche Fragen benennen

Kostenbeteiligung

Arbeitgeber können die Gebühren für die berufsbegleitende Technikerfortbildung ihrer Angestellten oft steuerfrei übernehmen. Die Übernahme von Fortbildungskosten stellt meist keinen Arbeitslohn dar, wenn die Bildungsmaßnahme im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.

  • Übernahme der Lehrgangsgebühren
  • Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Rechnung zu den Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren wünschen, erklären Sie die Kostenträgerschaft dem DAA-Technikum kurz schriftlich und teilen in dieser Erklärung den Umfang der Kostenübernahme (z.B. Lehrgangsgebühren), die Rechnungsanschrift und die geförderte Person mit. Sie erhalten dann vom DAA-Technikum semesterweise eine entsprechende Rechnung. Voraussetzung ist natürlich, dass der geförderte Mitarbeiter sich beim DAA-Technikum zum Lehrgang angemeldet und eine Anmeldebestätigung erhalten hat.

Erklärung der Kostenübernahme

Mitarbeiterdarlehen:

Möglich ist auch die Finanzierung über ein Mitarbeiterdarlehen. In diesem Fall finanziert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Studiengebühren vor und erlässt ihm nach bestandener staatlicher Technikerprüfung das gesamte Darlehen oder - zur Mitarbeiterbindung - jeden Monat eine bestimmte Summe.

Talente binden

Egal, auf welche Form der Unterstützung sich Firma und die angestellte Fachkraft einigen - viele Unternehmen erwarten für ihre Investition, dass sich geförderte Beschäftigte für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen binden.

Wenn die geförderte Person innerhalb des vereinbarten Zeitraums dennoch den Arbeitsplatz wechselt, muss sie die Kosten zurückzahlen. Diese so genannte Rückzahlungsverpflichtung darf nach aktueller Rechtslage den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aber nicht unangemessen benachteiligen.

Beachten Sie bitte insbesondere die folgenden Punkte als Voraussetzungen für eine - ggf. zeitanteilige - Rückzahlung:

  • die Vereinbarung ist vor der Fortbildung vertraglich fixiert
  • die vereinbarte Bindungsfrist ist angemessen
  • die geförderte Person scheidet aus Gründen aus, die sie selbst zu vertreten hat, also entweder durch eigene Kündigung oder durch vertragswidriges Verhalten, das zu einer Kündigung durch das Unternehmen führt