Studienberatung

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Gebühren und Förderungsmöglichkeiten

Das DAA-Technikum ist eines der bedeutenden Institute der DAA-Stiftung Bildung und Beruf. Der Satzungszweck des DAA-Technikums ist die Förderung der beruflichen Bildung von Arbeitnehmern.

Unternehmensziel ist insofern nicht die Erwirtschaftung von Profit, sondern erzielte Überschüsse werden dem gemeinnützigen Satzungszweck wieder zur Verfügung gestellt. Bei unseren Gebühren wird in diesem Zusammenhang der Vorteil unserer gemeinnützigen Ausrichtung unmittelbar deutlich.

Lehrgangsgebühren mit Lehrgangsbeginn April 2025

Art   Gebühr
Lehrgangsgebühr Lehrgangsbeginn April 2025 (über die Vertragsdauer fix: keine Gebührenerhöhung) je Monat € 169,-
Lehrgangsgebühr während einer Semesterwiederholung je Monat € 80,-
Lehrgangsgebühr während einer vertraglich vereinbarten Lehrgangsunterbrechung € 0,-
Prüfungsgebühr für die lehrgangsbegleitenden Prüfungen je Prüfung € 60,-
Prüfungsgebühr für die staatliche Technikerprüfung einmalig € 350,-

Zum Lehrgangsbeginn Oktober 2025 ist eine Gebührenerhöhung vorgesehen. Die monatlichen Lehrgansgebühren betragen dann € 184,-, die reduzierten monatlichen Lehrgangsgebühren während einer Semesterwiederholung € 90,-, die Prüfungsgebühren für die lehrgangsbegleitenden Prüfungen und für die staatliche Technikerprüfung bleiben unverändert.

Leistungen des DAA-Technikums

  1. Semesterlieferungen:
    Lernmaterial (gedruckt und digital), Software, Infomagazin techniSCOPE
  2. Präsenzveranstaltungen  an den Studienorten und Seminarzentren:
    Samstagsunterricht, Seminare
  3. Zugang zur Lernplattform von Technikum24: Lernskripte, Lernvideos, Online-Organisation der Fortbildung
  4. Fachliche und persönliche  Betreuung während des gesamten Lehrgangs:
    Semesterinformationen, Lernberatung, Lehrgangsverkürzung, Semesterwiederholungen
  5. Bescheinigungswesen:
    Förderungsstelle, Finanzamt, Arbeitgeber
  6. Organisation des Prüfungswesens:
    Zulassung, Korrektur, Notenmitteilung
  7. Gebührenfreie Nachbetreuung bis zwölf Monate nach Lehrgangsende:
    Möglichkeit der Prüfungsteilnahme und Vereinbarung von Semesterwiederholungen (keine Lehrgangsgebühren während der Nachbetreuung)

Arbeitsmittel

  • Multimediafähiger PC:
    Für den Lehrgang ist die Nutzung eines PCs (ab dem 3. Semester portabel, i. d. R. ein Laptop) erforderlich. Systemmindestvoraussetzungen: Windows 10 (64 Bit), Arbeitsspeicher 16 GB, Internetzugang (im Seminar per WLAN).
  • Wissenschaftlicher Taschenrechner: Sie benötigen einen nicht-programmierbaren, netzunabhängigen Taschenrechner. Über den notwendigen Funktionsumfang und die Einschränkungen bei den Prüfungen informieren wir Sie in Ihrem ersten Semester.
  • Schreibutensilien: Für Ihre Lernarbeit benötigen Sie verschiedene Schreibutensilien wie Textmarker, Kugelschreiber, Bleistift, Haftnotizen, Schreibblock.

Anmeldetermine

Unsere Lehrgänge beginnen jährlich im April und im Oktober! Die Lehrgangsplätze sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Anmeldung, um sich einen Lehrgangsplatz zu sichern, aber auch weil Sie dann eine Vorablieferung aus unserem Lernmaterial zu den Fächern Mathematik und Physik/Naturwissenschaften erhalten und sich bereits vor Lehrgangsbeginn mit wichtigen ersten Lerninhalten Ihrer Fortbildung beschäftigen können. Bei freien Plätzen ist auch ein kurzfristiger Einstieg möglich.
 

Und wenn Sie es sich anders überlegen?

Sollten Sie feststellen, dass diese Fortbildung nicht der geeignete  Weg für Sie ist, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten bzw. Ihren Vertrag ohne Angaben von Gründen kündigen. Wir sind überzeugt, mit unserer Dualmethode® den für Sie optimalen Fortbildungsweg zum staatlich geprüften Techniker bereitzustellen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch eine wesentlich bessere Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag, als es der Gesetzgeber vorschreibt (erweitertes Widerrufsrecht):

Bei Vertragsabschluss vor Lehrgangsbeginn können Sie beim Lehrgangsbeginn im April bis zum 15. April und beim Lehrgangsbeginn im Oktober bis zum 15. Oktober ohne Angabe von Gründen vom Vertrag immer noch zurücktreten - auch wenn Sie Ihr Lernmaterial schon lange vor Ihrem Lehrgangsbeginn erhalten haben.

Danach können Sie Ihren Vertrag ohne Angaben von Gründen kündigen; erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten.
 

Anmeldeunterlagen

Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie zusammen mit unserem Studienhandbuch. Lehrgangsbeginn ist jährlich im April und Oktober. Die Plätze sind begrenzt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung ausschließlich das originale Anmeldeformular aus unserem Studienhandbuch.

Studienhandbuch und Anmeldeunterlagen